Das Raumordnungsprogramm (RROP) ist mit den Stimmen der Grünen, der SPD und der CDU 2017 im Regionsparlament verabschiedet worden. Darin enthalten sind auch die betreffenden Windenergieflächen.
Die FDP wollte die Windparks in der jetzt geplanten Form stets verhindern. Im August 2016 hatte Bernhard Klockow bereits für die FDP-Fraktion in der Regionsversammlung erklärt: „Der Schutz der Gesundheit der Menschen, die in unmittelbarer Nähe von Windenergieanlagen leben, hat für die FDP Vorrang vor allen anderen wirtschaftlichen und energiepolitischen Interessen und Belangen. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Infraschall und Schattenschlag dieser Anlagen sind bisher nicht ausreichend erforscht. Außerdem dürfen nach Ansicht der FDP-Regionsfraktion Natur-, Landschafts- und Artenschutz nicht ausgehebelt werden.“
In einem Antrag, den die FDP-Regionsfraktion damals einbrachte; wird folgender Beschlussvorschlag gemacht:
- Der Verzicht auf die Festlegung von Höhenbegrenzungen in den Vorranggebieten für Windenergieanlagen im neuen RROP 2016 wird abgelehnt.
- Der Abstand zwischen neuen oder repowerten Windenergieanlagen zur Wohnbebauung wird im Rahmen des RROP 2016 auf mindestens das 10fache der Nabenhöhe festgeschrieben.
- Einer Empfehlung des Bundesumweltministeriums folgend werden als Mindestabstand zwischen Windparks 5000 Meter festgelegt.
- Die Aufnahme folgender Flächen zur Neuausweisung bzw. das Repowering von Windenergieanlagen wird in folgenden Bereichen abgelehnt:
- Fläche „Wedemark 03“ zwischen Brelingen, Mellendorf, Scherenbostel und Schadehop
- „Potentialfläche Barsinghausen-Gehrden-Wennigsen 01“ bei/zwischen Egestorf, Redderse und Degersen
- Fläche „Barsinghausen-Gehrden 01“ bei/zwischen Großgoltern, Eckerde, Langreder und Kirchdorf
- Fläche „Gehrden 01“ zwischen Gehrden und Leveste
- Fläche „Hemmingen-Pattensen-Springe 01“ zwischen Lüdersen, Hiddestorf, Pattensen, Hüpede, Gestorf und Bennigsen
- Fläche „Pattensen-Springe 01“ zwischen Pattensen und Schulenburg.
- Die von der Stadt Burgdorf vorgeschlagene Fläche im Gebiet „Otzer Bruch“ wird im Rahmen eines Änderungsverfahrens neu aufgenommen.“
Leider konnte sich die FDP nicht durchsetzen.
Rechtliche Schritte gegen die Windparks sind allerdings schwierig, weiß Bernhard Klockow, denn „auch wenn viele – so wie wir auch – nicht mit den Planungen einverstanden sind, muss eingeräumt werden, dass alles demokratisch, mit umfassender Bürgerbeteiligung und Beteiligung aller wichtigen Behörden abgelaufen ist.“
Im Rahmen des Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz haben Betroffene noch die Möglichkeit der Klage. Es muss jetzt abgewartet werden, ob und wie sich die einzelnen Deistergemeinden positionieren.