Unsere Kritik am neuen Kommunalverfassungsgesetz:

Durch die Novelle des neuen Kommunalverfassungsgesetz ändert sich einiges. Das Auszählungsverfahren für die kommunalen Ausschüsse wurde vom bisherigen Verfahren nach Hare-Niemeyer zum Höchstzahlverfahren nach d’Hondt geändert. Für viele kleinere Parteien bedeutet das einen Stimmverlust in den kommunalen Ausschüssen. Das betrifft auch uns.

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