Unsere Kritik am neuen Kommunalverfassungsgesetz:

Durch die Novelle des neuen Kommunalverfassungsgesetz ändert sich einiges. Das Auszählungsverfahren für die kommunalen Ausschüsse wurde vom bisherigen Verfahren nach Hare-Niemeyer zum Höchstzahlverfahren nach d’Hondt geändert. Für viele kleinere Parteien …